Babyfotos im Internet – Umgang mit Kinderbildern im Netz

Tochter verklagt Eltern wegen Babyfotos. Diese Schlagzeile aus Österreich kursiert zur Zeit im Netz. Ob die Meldung tatsächlich stimmt ist umstritten, juristisch ist der Fall aber gleichwohl sehr interessant. Denn Kinderbilder im Netz sind ein heikles Thema, welches uns in der Kanzlei Hoesmann seit längere Zeit beschäftigt.

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Schmerzensgeld für Akt Fotos


Ein Düsseldorfer Museum muss einem Aktmodell für die Veröffentlichung von Nacktfotos 5000 € Schmerzensgeld zahlen.
Ein Akt-Foto des 37 jährigen Models wurde ohne Einwilligung des Models in einem Programmheft veröffentlicht. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach der Frau das Schmerzensgeld zu; ebenso untersagte das Gericht auch die weitere Nutzung des Fotos durch das Museum.
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