Die nationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Nationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Bei internationalen Markenrechtsverletzungen kommt es darauf an, dass der Antragsteller nachweisen muss, dass eine Verletzungshandlung in Deutschland gegeben ist, um die nationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zu bejahen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Markenrechtverfahren seine Zuständigkeit für einen in italienischer Sprache gehaltenen Angebot verneint. Es reicht für eine Zuständigkeit deutscher Gerichte nicht aus, dass auch in Deutschland Menschenleben, die der italienischen Sprache mächtig sind. „Die nationale Zuständigkeit deutscher Gerichte“ weiterlesen