Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.
Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.
Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.
„Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen