Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung

Prozessbevollmächtigung Zustellungsbevollmächtigung

In einstweiligen Verfügungsverfahren wird zwischen einer Prozessbevollmächtigung und einer Zustellungsbevollmächtigung unterschieden.

Dieser feine Unterschied bedeutet, dass im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren Schreiben häufig den Mandanten, nicht aber den Anwälten zugestellt werden. Manche Anwälte sind verwundert, dass sie, obwohl sie vorgerichtlich auf die Abmahnung geantwortet haben, nicht kontaktiert werden. Der Grund liegt darin, dass nur eine wirksame Prozessbevollmächtigung eine wirksame Einbeziehung in das Verfahren bedeutet. „Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung“ weiterlesen