Strafzuschlag im Urheberrecht

Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd.

Dieses kann sich jetzt durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ändern.

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung auch ein Schadenersatzzuschlag gefordert werden kann, der über die reine Lizenzgebühr hinausgeht.

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GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften

gemaIn unserer täglichen Praxis als auf das Medienrecht ausgerichtete Kanzlei, haben wir es häufig mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, der GVL, der VG Wort oder der VG Bild zu tun. Viele unserer Mandanten wissen häufig nicht, was genau diese Verwertungsgesellschaften eigentlich sind und welche rechtlichen Punkte zu beachten sind.

Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft

Wer als Fotograf, Künstler, Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk geschaffen hat, ist Urheber dieses Werkes. Dem Urheber obliegt es, zu entscheiden, ob, wann, wie und unter welchem Namen sein Werk an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob er Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträgern erlauben will. In der Regel kann der Urheber die ihm zustehenden Ansprüche aber nicht selbst überwachen und seine Rechte geltend machen. Für genau diesen Zweck gibt es in Deutschland die sog. Verwertungsgesellschaften.

Beispielhaft gehören hierzu die wohl bekannteste Verwertungsgesellschaft die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Musikedition, die VFF oder die VGF. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte der Urheber stellvertretend wahr. „GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften“ weiterlesen