Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien in Tschechien

tschechienUrheberrecht ist in Europa immer noch eine nationale Angelegenheit. Als Kanzlei für Medienrecht haben wir immer wieder auch mit Rechtsverletzungen außerhalb Deutschlands zu tun und arbeiten mit Partnern in ganz Europa zusammen.

In einer lockeren Serie stellen wir die verschiedenen Rechtsordnungen in Europa dar.
Mit Hilfe unserer Mitarbeiterin Blanka Vlachová von der Masaryk University Brno in Tschechien freuen wir uns, Ihnen Überblick zum tschechischen Urheberrecht geben zu können.

Fotografie als Werk in Tschechien

Die Fotografie ist gemäß § 2 des tschechischen Urheberrechtsgesetzes als Werk eines Urhebers geschützt, da es sich dabei um ein einzigartiges, schöpferisches Ergebnis der Tätigkeit eines/er Fotografen/in handelt, welches in objektiv wahrnehmbarer Form (einschließlich der elektronischen Form) verkörpert wird. Die Einstufung von Fotografien als Werke eines Urhebers ist weder von der objektiven noch von der subjektiven Qualität der Werke abhängig. Vielmehr sind erstellte Fotografien bereits von Anfang an urheberrechtlich geschützt, ohne dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Allerdings gilt für Fotos folgende Sonderregelung: Dem Kriterium der Einzigartigkeit muss nicht zwingend nachgekommen sein, weil es für den urheberrechtlichen Schutz genügt, wenn das Kriterium der Originalität erfüllt ist. „Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien in Tschechien“ weiterlesen