Die Kanzlei Hoesmann hat vor dem Landgericht Frankfurt einen Plagiatsprozess gewonnen. Hintergrund des Verfahrens war eine E-Mail an einen Verleger. In dieser wurde rechtswidrig behauptet, dass ein vom Verlag herausgegebenes Buch ein Plagiat sei. Zu Unrecht, wie das Landgericht Frankfurt im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschied.