Urheberrechtsverstöße im Internet sind teuer. Gerade Privatpersonen ist es im Grunde nicht zu vermitteln, dass für Urheberrechtsverstöße wegen der Nutzung einer Tauschbörse bis zu 3.000 € gezahlt werden sollen.
Dies hat auch der Gesetzgeber nach langer Diskussion gesehen und ein Gesetz verabschiedet, nachdem dem Anwaltskosten für Urheberrechtsverstöße auf rund 150 € beschränkt werden sollen.
Erste Gerichte setzen sich jetzt mit der neuen Regelung auseinander und das Amtsgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss (24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13) deutlich herausgestellt, dass es diese Deckelung bei Filesharing und Tauschbörsen Abmahnungen bejaht. „Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß“ weiterlesen