Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten droht Haft

Hoesmann

In der Kredit- und Medienaffäre um den Bundespräsidenten Christian Wulff kommt es fast täglich zu neuen Enthüllungen. Diese werden auch ausgiebig auf twitter, facebook und Kommentaren im Internet diskutiert. Dabei kommt es auch immer wieder zu hämischen und teilweise auch schon beleidigenden Kommentaren.
In einem Interview, welches unter anderem im Stern, in der Zeit und der Welt erschien, hat sich Rechtsanwalt Hoesmann zu der strafbaren Verunglimpfung des Bundespräsidenten geäußert.
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Prozess wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Präsindet
Der Bundespräsident hat Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung gegen einen 45-Jährigen Facebook Nutzer gestellt.

Dieser soll Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars auf seinem Facebook Account veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein “Schiffchen auf dem Kopf” und sie sehe aus wie ein “Blitzmädel im Afrika-Einsatz”. Weiter hieß es da zu Wulff: “Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.”
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