GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften

gemaIn unserer täglichen Praxis als auf das Medienrecht ausgerichtete Kanzlei, haben wir es häufig mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, der GVL, der VG Wort oder der VG Bild zu tun. Viele unserer Mandanten wissen häufig nicht, was genau diese Verwertungsgesellschaften eigentlich sind und welche rechtlichen Punkte zu beachten sind.

Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft

Wer als Fotograf, Künstler, Komponist, Textautor oder Bearbeiter von Musik ein Werk geschaffen hat, ist Urheber dieses Werkes. Dem Urheber obliegt es, zu entscheiden, ob, wann, wie und unter welchem Namen sein Werk an die Öffentlichkeit gelangen soll und ob er Sendungen, öffentliche Aufführungen oder die Herstellung von Tonträgern erlauben will. In der Regel kann der Urheber die ihm zustehenden Ansprüche aber nicht selbst überwachen und seine Rechte geltend machen. Für genau diesen Zweck gibt es in Deutschland die sog. Verwertungsgesellschaften.

Beispielhaft gehören hierzu die wohl bekannteste Verwertungsgesellschaft die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Musikedition, die VFF oder die VGF. Diese Verwertungsgesellschaften nehmen die Rechte der Urheber stellvertretend wahr. „GEMA, VG Wort und andere Verwertungsgesellschaften“ weiterlesen

Druckereien beklagen Vorgehen der VG Wort

Der Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik (WKM), in welchem sich zahlreiche Druckereien zusammengeschlossen haben, übt scharf Kritik an der VG Wort.

Die Druckereien rügen die rigide Kontrollpraxis der VG WORT.

Seit der Einführung des neuen § 54g UrhG steht der VG Wort ein eigenes Recht zu einem Kontrollbesuch zu.
Dieses übt die VG Wort intensiv aus und setzt dieses Recht auch mit Vehemenz durch.
Betriebe werden sofort mit kostenpflichtigen Abmahnungen und Gerichtsverfahren überzogen, wenn ahnungslose Mitarbeiter des Dienstleisters wegen kurzfristiger Abwesenheit des Chefs dem unangemeldeten Kontrolleur keinen Zutritt in die Produktionsräume gewähren, oder aus anderen Gründen der unangemeldete Kontrollbesuch kurzfristig nicht in die Produktion gelassen werden kann.
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