Kunst und Zitat


Wer fremde Texte übernimmt, beruft sich häufig auf das urheberrechtliche Zitatrecht. Wann jedoch ein ordnungsgemäßes Zitat vorliegt, ist nicht immer eindeutig und führt häufig zu gerichtlichen Streitigkeiten. Denn die gesetzlichen Grenzen des Zitatrechts sind in der Regel wesentlich enger, als gemeinhin angenommen wird.
Besonders problematisch wird dies, wenn es um Kunstwerke geht, da diese einen erweiterten Schutzbereich haben.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung “Blühende Landschaften” (Az. I ZR 212/10) mit dem Zitatrecht bei Kunstwerken beschäftigt und im Ergebnis das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Zitats verneint. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Übernahme von Zeitungsartikeln und Fotos in einer literarischen Collage nicht ohne Weiteres durch das Zitatrecht gedeckt.
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