Textklau

Urheberrechtsverletzungen müssen nicht hingenommen werden

Im Internet wird täglich massenhaft das Urheberrecht verletzt.
Gerade Texte werden häufig übernommen, ohne dass der ursprüngliche Autor um Erlaubnis gefragt wird.
Die digitale Technik macht es möglich, dass Texte über Webseiten massenhaft kopiert werden. Diese Kopien des Textes verstoßen in den meisten Fällen gegen das Urheberrecht.
Die Verletzung des Urheberrechts beruht zum Teil auf Unkenntnis der Rechtslage, geschieht sehr häufig aber auch in voller Absicht. Diese Urheberrechtsverletzungen, besonders wenn sie absichtlich und zur Gewinnerzielung begangen werden, sollten nicht einfach klaglos hingenommen werden.
Verschenken Sie nicht unnötig Geld und lassen sie nicht Dritte mit Ihren Texten Geld verdienen.

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen bei der Ermittlung und auch Durchsetzung von urheberrechtlichen Verstößen kompetent und konsequent zur Seite.
Wir ermitteln mithilfe spezialisierter Firmen selbständig Urheberrechtsverletzungen und setzen bei Verstößen konsequent die Rechte unsere Mandanten durch.

Unsere Mandanten profitieren doppelt.
Zum einen schützen wir Ihre Inhalte, zum anderen verdienen Sie auch Geld, da wir für unsere Mandanten die Schadensersatzansprüche durchsetzen, welche durch die rechtswidrige Nutzung entstehen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine persönliche Beratung, wie Sie Ihr Texte schützen und Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Vorgehen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Texte ohne Ihr Wissen von Dritten übernommen worden sind, können Sie gerne kostenlos unsere Kanzlei informieren.
In einem kostenlosen ersten Gespräch besprechen wir Ihren Fall und loten gemeinsam die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit aus. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Verständlichkeit.

Sollten Sie uns nach diesem Gespräch beauftragen, ermitteln wir mithilfe spezialisierter Firmen und Suchmaschinen mögliche urheberrechtliche Verstöße und mahnen in Ihrem Namen die Textdiebe ab.
Zum einen sorgen wir dafür, dass Ihre Texte nicht mehr übernommen werden, zum anderen können wir in aller Regel auch einen Schadensersatz für Sie herausholen.
Die Kosten für unsere Tätigkeit sind übrigens in aller Regel von dem Textdieb zu zahlen.

Im Ergebnis werden Ihre Texte nicht mehr gestohlen und Sie erhalten zudem eine Vergütung für die unberechtigte Nutzung Ihrer Texte.

Möglicher Schadensersatz

Die Höhe des Schadensersatzes hängt auch immer von der konkreten Art des Textes und dem Umfang der Textübernahme ab.

In der Regel orientiert sich unsere Kanzlei bei der Berechnung des Schadensersatzanspruches an den gängigen Vergütungsrichtlinien der journalistischen Interessenverbände. Diese sehen als eine übliche Vergütung Sätze von 5 Cent bis 20 Cent je Zeichen vor.

Im Einzelfall kann die Vergütung aber auch höher ausfallen. So hat das OLG Frankfurt in einem Verfahren für die Übernahme von 17 Artikeln einen Schadensersatz in Höhe von 10.200 € zugesprochen.

Wenn Sie Fragen zum Diebstahl Ihrer Texte haben, stehen wir gerne als Ansprechpartner zu Ihrer vollen Verfügung.

Hintergrundwissen Urheberrecht Text

Texte sind urheberrechtlich geschützt.
Der Schutz besteht bereits mit der Schaffung des Textes, er muss nicht in ein Register oder Ähnliches eingetragen werden. Ebenfalls muss nicht extra auf das Urheberrecht hingewiesen werden, um einen Schutz zu bejahen.
Inhaltlich kann jede Art von Text geschützt sein, wenn eine notwendige Schöpfungshöhe erreicht worden ist. Wann diese vorliegt, hängt von der Art des Textes ab. Auch die Länge des Textes hat einen Einfluss auf den urheberrechtlichen Schutz. Bei kurzen, bloß beschreibenden Texten ist unter Umständen noch kein Schutz gegeben. Urheberrechtlich geschützt sind jedoch suchmaschinenoptimierte Produktbeschreibungen und -texte. Die Länge des Textes ist dabei weniger entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, die Sprache des Textes so zu optimieren, dass die Webseite bei der Eingabe von Alltagsbegriffen in eine Suchmaschine unter den ersten Suchergebnissen erscheint.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    office@hoesmann.eu

     

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