Ja, hier die gesetzliche Regelung eindeutig. Nur wenn eine Vereinbarung mit dem Fotografen über die Verwendung vorliegt, braucht der Name nicht genannt zu werden.
Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht
Ja, hier die gesetzliche Regelung eindeutig. Nur wenn eine Vereinbarung mit dem Fotografen über die Verwendung vorliegt, braucht der Name nicht genannt zu werden.