Entsteht durch eine einfache digitale Bearbeitung (Korrekturarbeiten) von Fotos ein Urheberschutz?

Die Frage, ob durch Korrekturarbeiten an einem eingescannten Foto bereits ein weiteres neues Werk entsteht, hängt vor allem von dem Umfang der Korrekturarbeiten ab. Bloße Beseitigungen von Unregelmäßigkeiten lassen noch kein Schutzrecht an dem bearbeiteten Foto entstehen. Wird stattdessen ein den Gesamteindruck störender Gegenstand herausretuschiert und unterscheidet sich das neue Foto erheblich von dem alten Foto, dann ist die erforderliche Schöpfungshöhe wohl erreicht. Allerdings dies immer für den Einzelfall zu prüfen, ob das alte Foto hinter dem neuen Foto verblasst.