Ja, der § 13 Urheberrechtsgesetz schreibt dies eindeutig und für jedermann verständlich vor:
“(Der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist”.
Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht
Ja, der § 13 Urheberrechtsgesetz schreibt dies eindeutig und für jedermann verständlich vor:
“(Der Urheber) kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist”.