Was ist der Unterschied zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken?

Lichtbilder werden definiert als Abbildungen, die eine Strahlenquelle (Licht, Wärme oder Röntgenstrahlen) durch chemische Veränderungen auf strahlenempfindliche Schichten hervorruft.
Lichtbildwerke zeichnen sich darüber hinaus durch das zusätzliche Merkmal der persönlichen geistigen Schöpfung im des § 2 Abs. 2 UrhG aus. Das Foto muss sich durch eine besondere Gestaltungshöhe auszeichnen.