Wie kann ich auch ohne Vermerk meine Urheberschaft nachweisen?

Die Urheberschaft lässt natürlich auch ohne einen entsprechenden Vermerk nachweisen. Dieser Nachweis kann zum Beispiel erbracht werden durch:

  • Vorlage des entsprechenden Negativs oder Dia-Positivs
  • bei digitalen Fotos durch ein entsprechendes digitales Wasserzeichen
  • Vorlage der Originaldatei inkl. EXIF Daten
  • Vorlage der gesamten Fotoserie
  • Benennung von Zeugen (schwierig, da unter Umständen wenig glaubwürdig)
  • Hinterlegung der Fotos bei einem Rechtsanwalt – dieser kann im Streitfall bezeugen, dass die Fotos sich zum Zeitpunkt der Hinterlegung in Besitz des Fotografen befanden
  • Nicht empfehlenswert ist die Methode, die Fotos in einem Brief an sich selbst adressierten Brief zu schicken und mit dem Datum des Poststempels zu beweisen, dass zu dem Zeitpunkt das Foto entstanden war. Der Brief ist kein eindeutiger Beweis dafür, dass der Briefumschlag im Zeitpunkt der Übersendung tatsächlich verschlossen war und nicht nachträglich geöffnet wurde.