Unschuldsvermutung und Berichterstattung – zum medialen Umgang der Presse mit der Affäre Wulff

wulff presse
Die Staatsanwaltschaft Hannover sieht einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Wulff und seinen Unternehmerfreund Groenewold . Sie hatte deshalb bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten beantragt, um gegen Wulff ermitteln zu können.

Dies führte schließlich zum Rücktritt von Bundespräsident Wulff. Auch wenn Wulff nicht mehr Bundespräsident ist, ändert dies nichts an den staatsanwaltlichen Ermittlungen und dem Umgang der Presse mit dem Thema.
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Prozess wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Präsindet
Der Bundespräsident hat Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung gegen einen 45-Jährigen Facebook Nutzer gestellt.

Dieser soll Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars auf seinem Facebook Account veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein “Schiffchen auf dem Kopf” und sie sehe aus wie ein “Blitzmädel im Afrika-Einsatz”. Weiter hieß es da zu Wulff: “Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.”
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