Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?

Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht. „Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?“ weiterlesen

Wikileak

 

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    Loading... Der Journalist Tim Klimes hat im Tagesspiegel einen Artikel über die wikileak.org veröffentlicht. In diesem setzt er sich ausführlich mit der  Anfang 2007 gegründet Webplattform auseinander. Auf der Webseite besteht die Möglichkeit, vertrauliche Dokumente für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. In Deutschland hat Wikileak Mitte Dezember von sich reden gemacht, als nämlich dort der Feldjägerbericht der Bundeswehr zum Tanklasterangriff in Kundus veröffentlicht wurde.

    In dem Artikel geht es auch um die rechtliche Bewertung der Webseite und dort wird Rechtsanwalt Tim Hoesmann als Medienrechtsexpere zitiert.

    Lesen Sie den ganzen Artikel auf tagesspiegel.de – http://redir.ec/wikileak

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      Kanzlei Umzug

      Kanzlei_Hoesmann

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Der Umzug der Kanzlei Hoesmann ist abgeschlossen.

      Herr Rechtsanwalt Hoesmann freut sich, Sie in der neuen Kanzlei in der Anton-Saefkow-Str. 70 im Prenzlauer Berg, Berlin begrüßen zu dürfen. Wir freuen uns auf ihren Besuch in den neuen Räumlichkeiten und beraten Sie wie gewohnt gerne zu allen Fragen des Medien-, Urheber und Presserechts.

      Sie  können  uns,  wie  gewohnt  unter  unserer  alten  Telefon – und  Faxnummer  erreichen.

       

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        Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen

        redbox_logo2_crHerr Rechtsanwalt Hoesmann hat in einem Gastbeitrag für redbox.de ein Urteil des Landgerichts Hamburg vorgestellt. Das Gericht hat in diesem entschieden, dass eine Übertragung der Nutzungsrechte von Fotografien aus einer Internet-Bilddatenbank ohne audrückliche Zustimmung des Urhebers rechtswidrig ist. „Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen“ weiterlesen

        Internetradio Interview über Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

        Radio G hat Rechtsanwalt Hoesmann über das geplante Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen interviewt.

        http://www.radio-g.net/radio-g-181-zensursula-co.html

        Hintergründe zu dem Gesetz finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages: „Internetradio Interview über Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ weiterlesen

        Aufsatz bei photoscala.de – Das Recht am eigenem Bild

        Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat auf der Seite von photoscala.de einen Aufsatz über “Das Recht am eigenem Bild” veröffentlicht. In diesem geht es vor allem um das Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Fotografen an Personenaufnahmen und dem Interesse der abgebildeten Personen selbst. Insbesondere wird auf die Fragen eingegangen, wann Bilder auch ohne Einwillung der abgebildeten Person verwendet werden dürfen. „Aufsatz bei photoscala.de – Das Recht am eigenem Bild“ weiterlesen