Betreiber sozialer Netzwerke können nicht zur generellen Filterung rechtwidriger Inhalte verpflichtet werden

curia
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter würde eine solche Pflicht sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem Anbieter sozialer Netzwerke eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.
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Zitate und das Urheberrecht

zitat
Zitate und gerade geflügelte Worte sind eine wunderbare Möglichkeit, in ein trockenes Thema einen guten Einstieg zu finden.

Dabei sind insbesondere Zitate von Heinz Erhardt und Karl Valentin beliebt.
Diese beiden Sprachkünstler haben es in einer unvergleichlichen Art und Weise verstanden, mit der Sprache zu spielen und Sprichwörter und Ausdrücke zu prägen, die als geflügelte Worte in die deutsche Sprache eingegangen sind.

Dass diese Zitate einen urheberrechtlichen Schutz genießen können, ist vielen nicht bewusst.
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Prozess wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Präsindet
Der Bundespräsident hat Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung gegen einen 45-Jährigen Facebook Nutzer gestellt.

Dieser soll Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars auf seinem Facebook Account veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein “Schiffchen auf dem Kopf” und sie sehe aus wie ein “Blitzmädel im Afrika-Einsatz”. Weiter hieß es da zu Wulff: “Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.”
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AG München: Rentnerin haftet für Hooligan Film

Das Amtsgericht München ist für seine Rechteinhaber freundliche Rechtsprechung bekannt. In einer Ende November gefällten Entscheidung hat sich das Amtsgericht jedoch selbst übertroffen. (AG München Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11))

Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von über 600 € verurteilt, weil angeblich über ihren Anschluss ein Hooligan Film über ein Filesharing Programm öffentlich angeboten wurde.
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Sharehoster verantwortlich für Urheberrechtsverletzungen

 

In den Zeiten, in denen sich die Abmahnungen im Bereich Filesharing häufen, weichen immer mehr Nutzer auf sogenannte Sharehoster aus, um hier urheberrechtlich geschützte Inhalte zu bekommen.

Das Landgericht Hamburg hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass der Sharehoster für urheberrechtswidrige Inhalte, welche auf seinen Server liegen, verantwortlich ist. (LG Hamburg, Urteil vom 14.06.2011, Az. 310 O 225/10). Das Hamburger Gericht hat in seinem Urteil seine Linie konsequent weiter geführt und den Sharehoster als Störer der Urheberrechtsverletzungen angesehen. Demnach hat er eine Prüfungspflicht und muss klare urheberrechtliche umgehend löschen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Filesharing und Sharehoster haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    Facebook, Comicbilder und das Urheberrecht

    Im Augenblick gibt es bei Facebook die Aktion, sein Profilbild durch ein Comicbild zu ersetzen. Der Hintergrund ist ein ganz spaßiger, es soll mit dieser Aktion erreicht werden, dass keine Menschenbilder mehr als Facebook Profilbilder so sehen sind.

    Doch leider sind diese kurzweiligen und manchmal sehr lustigen Profilbilder aus rechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch, da es hier um den gesamten Bereich des Urheberrechts geht. Denn die Comic Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, dieses bedeutet sie dürfen nur durch den Urheber oder durch Berechtigten verwendet werden. Benutzt jemand das Bild ohne Erlaubnis des Urhebers oder eines Berechtigten, kann eine Abmahnung drohen. Die Wahrscheinlichkeit ist hier zwar sehr gering gleichwohl sollte sie im Hinterkopf bedacht werden. Gerade kommerzielle Anbieter, welche auf Facebook eine Fanseite betreiben, sollte sich dieser Gefahr durchaus bewusst sein, da sie Facebook nicht nur aus rein privaten Gründen nutzen, sondern auch aus gewerblichen Gründen einen Account betreiben.

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