Im Augenblick gibt es bei Facebook die Aktion, sein Profilbild durch ein Comicbild zu ersetzen. Der Hintergrund ist ein ganz spaßiger, es soll mit dieser Aktion erreicht werden, dass keine Menschenbilder mehr als Facebook Profilbilder so sehen sind.
Doch leider sind diese kurzweiligen und manchmal sehr lustigen Profilbilder aus rechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch, da es hier um den gesamten Bereich des Urheberrechts geht. Denn die Comic Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, dieses bedeutet sie dürfen nur durch den Urheber oder durch Berechtigten verwendet werden. Benutzt jemand das Bild ohne Erlaubnis des Urhebers oder eines Berechtigten, kann eine Abmahnung drohen. Die Wahrscheinlichkeit ist hier zwar sehr gering gleichwohl sollte sie im Hinterkopf bedacht werden. Gerade kommerzielle Anbieter, welche auf Facebook eine Fanseite betreiben, sollte sich dieser Gefahr durchaus bewusst sein, da sie Facebook nicht nur aus rein privaten Gründen nutzen, sondern auch aus gewerblichen Gründen einen Account betreiben.
Es spielt für das Urheberrecht keine Rolle, ob es sich um ein ganzes Comicbild oder nur einen kleinen Ausschnitt handelt, da das Urheberrecht bereits kleinste Ausschnitte schützt.
Ob bereits Beschwerden über die Nutzung von Comicbilder vorliegen ist nicht bekannt, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es hier zu Abmahnungen und Klagen kommt.
Falls Sie eine Abmahnung erhalten, nehmen Sie diese auf jeden Fall sehr ernst und ignorieren sie diese nicht, da das Ignorieren einer Abmahnung schnell weitreichende rechtliche und auch finanzielle Folgen haben kann.
Die Kanzlei Hoesmann berät Sie gerne.