Hitlers “Mein Kampf” soll wieder gedruckt werden

Der britischer Verleger Peter McGee plant, das Buch von Adolf Hitler “Mein Kampf” wieder in Deutschland zu verkaufen. Dabei soll Buch nicht als Ganzes, sondern in nur in Auszügen gedruckt werden.
Je nach Umfang der Auszüge würde er zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, sich mit einem Nachdruck aber nicht nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen.

Denn Hitlers “Mein Kampf” wurde zu keiner Zeit indiziert und als ein wie auch immer strafbares Werk eingestuft.
Der reine Besitz von Hitlers Buch ist somit straflos.

Gleichwohl hat der Freistaat Bayern eine Möglichkeit, gegen die Publikation des Buches vorzugehen.
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Hitler-Fotografien: Vom Recht an den Bildern des Bösen

Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat bei Legal Tribune Online einen Aufsatz über den Hitler Fotografen Heinrich Hoffmann und die problematischen Bildrechte veröffentlicht.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2531/vom-recht-an-den-bildern-des-boesen-hitler-fotografien/

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