Hitlers “Mein Kampf” soll wieder gedruckt werden

Der britischer Verleger Peter McGee plant, das Buch von Adolf Hitler “Mein Kampf” wieder in Deutschland zu verkaufen. Dabei soll Buch nicht als Ganzes, sondern in nur in Auszügen gedruckt werden.
Je nach Umfang der Auszüge würde er zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, sich mit einem Nachdruck aber nicht nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen.

Denn Hitlers “Mein Kampf” wurde zu keiner Zeit indiziert und als ein wie auch immer strafbares Werk eingestuft.
Der reine Besitz von Hitlers Buch ist somit straflos.

Gleichwohl hat der Freistaat Bayern eine Möglichkeit, gegen die Publikation des Buches vorzugehen.

Denn das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf” liegt beim Freistaat Bayern.
Nach dem Zweiten Weltkrieg ist dem Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger das Privatvermögen von Adolf Hitler übertragen worden.

Zu diesem Vermögen gehörte auch das Urheberrecht an Hitlers “Mein Kampf”.
Das Urheberrecht erlischt nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern erst 70 Jahre nach seinem Ableben.
Das bedeutet, das zurzeit noch ein Urheberrecht an Hitlers umstrittenem Buch besteht und der Freistaat Bayern somit gegen eine Publikation in Deutschland vorgehen kann, wenn der Umfang der Publikation nicht mehr durch das Zitatrecht gedeckt ist.

Entsprechende Schritte sind auch schon vom Freistaat angekündigt worden.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Dass Hitlers “Mein Kampf” nicht verboten wurde, ist sicherlich für viele überraschend.
Aber mit einem Verbot wäre ein großer Teil der Bevölkerung kriminalisiert worden, da dieses Buch damals millionenfach in Deutschland verbreitet war. Noch heute finden sich in Nachlässen immer wieder Ausgaben des Buches. Daher ist der reine Besitz nicht strafbar.
Aber die urheberrechtliche Verbreitung wurde durch den Freistaat als Inhaber der Rechte untersagt.

Juristisch interessant könnte es werden, wenn im Jahre 2016 das Urheberrecht ausläuft, denn 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht und das Werk wird “gemeinfrei”. Das bedeutet, ab diesem Tag darf es von jedem frei und ohne Einschränkung verwendet, mithin auch erneut publiziert werden.

Es dürfte dann interessant zu beobachten sein ob, und gegebenenfalls wie gegen eine erneute Publikation des Buches dann vorgegangen werden wird.

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