Wenn ein Unternehmen Werbung mit einem Standort oder mehreren Standorten macht, ist dies nur dann zulässig, wenn das Unternehmen auch tatsächlich an dem Ort vertreten ist. Es reicht für einen Standort nicht aus, wenn nur ein Briefkasten vor Ort ist und das Büro nur unregelmäßig besetzt ist. „Werbung mit Unternehmensstandorten“ weiterlesen
Aufsichtsbehörde muss im Impressum genannt werden
Fehler im Impressum sind immer wieder ein beliebter Anlass, einem unliebsamen Mitbewerber eine Abmahnung zu schicken. Daher ist ein ordentliches Impressum wichtig. Diese Erfahrung musste jetzt ein Makler in Leipzig machen, der nicht seine Aufsichtsbehörde angegeben hatte.
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