Amazon Händler haftet nicht für Handlungen eines Amazon Affiliate

Amazon Affiliate

Ein Händler auf Amazon haftet nicht für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, wenn diese von einem Amazon Affiliate begangen werden.

Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass nach der Ausgestaltung des Amazon-Partnerprogramms unlautere Handlungen eines Amazon Affiliate nicht gemäß § 8 Abs. 2 UWG dem Händler zuzurechnen sind, auf dessen Amazon-Angebotsseite der Affiliate verlinkt. Der Händler auf Amazon hat keinen Einfluss auf den Amazon Affiliate. Zudem wird der Amazon Affiliate auch nicht im Geschäftsbereich des Händlers tätig, sondern in seinem eigenen.

Allein durch das Einstellen eines Produktes auf der Amazon Plattform kommt noch keine Haftung in Betracht, selbst in der Händler Kenntnis von dem Amazon Partnerprogramm hat.
(HansOLG, Urteil vom 20.08.2020, 15 U 137/19)

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