In Reutlingen hat ein Richter wegen des Verdachts auf einer Straftat die Beschlagnahme eines Facebook Accounts angeordnet.
Der Richter ist der Ansicht, dass über diese Facebook Account der entscheidende Tipp für einen Einbruch als Nachricht gesendet wurde.
Facebook spielte bei polizeilichen Ermittlungen schon heute eine Rolle, jedoch geht es dabei nur um die öffentlich geposteten Statusmeldungen, nicht aber über die intern verschickten Nachrichten. Da Facebook mittlerweile auch zu einem E-Mail herangewachsen ist, liegt natürlich auch der Wunsch der Strafverfolgungsbehörden nahe, auf diese Nachrichten Zugriff zu haben.
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