Zum Inhalt springen

Kanzlei Hoesmann

Medienrecht, Urheberrecht und Wirtschaftsrecht

  • Home
  • Kanzlei
    • Die Anwälte
    • Karriere
    • Honorar
    • International
  • Tätigkeitsfelder
    • Urheberrecht Medienrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Vertragsrecht und AGB
    • Datenschutz
    • Markenrecht
    • Vorträge & Seminare
    • Medienstrafrecht
    • Abmahnungen
      • Filesharing Abmahnung
      • Verteidigung gegen Abmahnungen
      • Hintergrundwissen Abmahnung
      • Inhalt von Abmahnschreiben
  • Speaker
  • Legal News
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
Veröffentlicht am 21. Februar 201219. Oktober 2017 von Rechtsanwalt Hoesmann

Beschlagnahme eines Facebook Accounts

Recht
In Reutlingen hat ein Richter wegen des Verdachts auf einer Straftat die Beschlagnahme eines Facebook Accounts angeordnet.
Der Richter ist der Ansicht, dass über diese Facebook Account der entscheidende Tipp für einen Einbruch als Nachricht gesendet wurde.

Facebook spielte bei polizeilichen Ermittlungen schon heute eine Rolle, jedoch geht es dabei nur um die öffentlich geposteten Statusmeldungen, nicht aber über die intern verschickten Nachrichten. Da Facebook mittlerweile auch zu einem E-Mail herangewachsen ist, liegt natürlich auch der Wunsch der Strafverfolgungsbehörden nahe, auf diese Nachrichten Zugriff zu haben.

Es handelt sich hier um den ersten Fall dieser Art in Deutschland. Die Beschlagnahme von E-Mails zur Strafverfolgung ist in Deutschland möglich und seit einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2009 auch höchstrichterlich geklärt.

Hinsichtlich einer Beschlagnahme von Facebook Nachrichten liegen dagegen noch keinerlei Erfahrungen vor.

Insbesondere ist unklar, ob und inwieweit Facebook hier kooperieren wird.
Facebook selbst ist in Deutschland nicht offiziell tätig, sondern verweist immer wieder auf seiner irische Hauptstelle. Daher wird eine Durchsetzung dieses Beschlusses aufgrund des Auslandsbezugs schwierig.

Deutsche Provider sind diesbezüglich sehr kooperativ und arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, ob dieses auch bei Facebook der Fall sein wird, kann nicht gesagt werden. In der Vergangenheit zeigte sich Facebook jedoch gegenüber staatlichen Anfragen meistens wenig kooperativ. Es wird abzuwarten sein, wie sich dieser Fall weiter entwickeln wird. (AG Reutlingen, Az. 5 Ds Js 18155/10)

Update 24.02.2012

Ob es in diesem Verfahren zu einem Präzedenzfall gegen Facebook kommt, ist nach der neuesten prozessualen Entwicklung nicht mehr sicher.
Der 20-jährige Angeklagte hat nun ankündigte, die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preiszugeben. Sollten diese Daten dem Vorsitzenden Richter ausreichend erscheinen, könnte er den Beschlagnahmebeschluss zurücknehmen und das Verfahren gegen Facebook beenden.


Tagesspiegel
Zu diesem Thema ist Rechtsanwalt Hoesmann im Tagesspiegel vom 21. Februar 2012 der Experte zitiert worden.

Tagesspiegel

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

    Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.



    Gerne können Sie uns bewerten:

    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (3 Bewertungen, Durchschnitt: 5,00 von 5)


    Loading...

    KategorienBerichterstattung, Internet, Journalismus, Mitteilungen der Kanzlei SchlagwörterAccount, AG Reutlingen, Beschlagnahme, Facebook

    Beitrags-Navigation

    Vorheriger BeitragZurück Urheberrecht von Nachrichtentexten
    Nächster BeitragWeiter Rechnungen der Firma Melango.de GmbH

    Kontakt zu uns

    030 / 61 08 04 191

    oder per E-Mail

    office@hoesmann.eu

      Mit dem "Senden" versichere ich, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und stimme der Nutzung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu.

      Suche

      Links

      • Kontakt
      • Formulare
      • Impressum
      • Datenschutzerklärung

      Unsere Schwerpunkte

      • Urheberrecht Medienrecht
      • Datenschutz
      • Vertragsrecht und AGB
      • Wettbewerbsrecht
      • Facebook
      • Twitter
      • Instagram
      Datenschutz Stolz präsentiert von WordPress
      Cookie-Zustimmung verwalten
      Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
      Funktional Immer aktiv
      Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
      Vorlieben
      Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
      Statistiken
      Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
      Marketing
      Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
      Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
      Einstellungen ansehen
      {title} {title} {title}