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Veröffentlicht am 21. Februar 201219. Oktober 2017 von Rechtsanwalt Hoesmann

Beschlagnahme eines Facebook Accounts

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Recht
In Reutlingen hat ein Richter wegen des Verdachts auf einer Straftat die Beschlagnahme eines Facebook Accounts angeordnet.
Der Richter ist der Ansicht, dass über diese Facebook Account der entscheidende Tipp für einen Einbruch als Nachricht gesendet wurde.

Facebook spielte bei polizeilichen Ermittlungen schon heute eine Rolle, jedoch geht es dabei nur um die öffentlich geposteten Statusmeldungen, nicht aber über die intern verschickten Nachrichten. Da Facebook mittlerweile auch zu einem E-Mail herangewachsen ist, liegt natürlich auch der Wunsch der Strafverfolgungsbehörden nahe, auf diese Nachrichten Zugriff zu haben.

Es handelt sich hier um den ersten Fall dieser Art in Deutschland. Die Beschlagnahme von E-Mails zur Strafverfolgung ist in Deutschland möglich und seit einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2009 auch höchstrichterlich geklärt.

Hinsichtlich einer Beschlagnahme von Facebook Nachrichten liegen dagegen noch keinerlei Erfahrungen vor.

Insbesondere ist unklar, ob und inwieweit Facebook hier kooperieren wird.
Facebook selbst ist in Deutschland nicht offiziell tätig, sondern verweist immer wieder auf seiner irische Hauptstelle. Daher wird eine Durchsetzung dieses Beschlusses aufgrund des Auslandsbezugs schwierig.

Deutsche Provider sind diesbezüglich sehr kooperativ und arbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, ob dieses auch bei Facebook der Fall sein wird, kann nicht gesagt werden. In der Vergangenheit zeigte sich Facebook jedoch gegenüber staatlichen Anfragen meistens wenig kooperativ. Es wird abzuwarten sein, wie sich dieser Fall weiter entwickeln wird. (AG Reutlingen, Az. 5 Ds Js 18155/10)

Update 24.02.2012

Ob es in diesem Verfahren zu einem Präzedenzfall gegen Facebook kommt, ist nach der neuesten prozessualen Entwicklung nicht mehr sicher.
Der 20-jährige Angeklagte hat nun ankündigte, die Daten aus seinem Facebook-Profil freiwillig preiszugeben. Sollten diese Daten dem Vorsitzenden Richter ausreichend erscheinen, könnte er den Beschlagnahmebeschluss zurücknehmen und das Verfahren gegen Facebook beenden.


Tagesspiegel
Zu diesem Thema ist Rechtsanwalt Hoesmann im Tagesspiegel vom 21. Februar 2012 der Experte zitiert worden.

Tagesspiegel

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    KategorienBerichterstattung, Internet, Journalismus, Mitteilungen der Kanzlei SchlagwörterAccount, AG Reutlingen, Beschlagnahme, Facebook

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