Antwortschreiben dem Gericht vorlegen

Antwortschreiben Gericht

Im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren ist es wichtig, dass der Antragsteller auch eine etwaige Antwort der Gegenseite vorlegt. Wird diese Antwort bewusst nicht vorgelegt, kann der Antrag im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen werden, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt in einem Fall entschied.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht kommt es darauf an, dass es sich um eine planmäßig gezielte Gehörsvereitelung handeln muss. Es müssen also gezielt und bewusst Unterlagen dem Gericht vorenthalten werden. (BVerfG Beschluss vom 03.12.2020, Az.1 BvR 2575/20) „Antwortschreiben dem Gericht vorlegen“ weiterlesen