Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Anwalt auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt- so das OLG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2015 – Az.: 5 W 96/13. „Unterlassungserklärung ohne Vollmacht genügt nicht“ weiterlesen