Unterlassungserklärung ohne Vollmacht genügt nicht

icon_40Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Anwalt auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt- so das OLG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2015 – Az.: 5 W 96/13.

Abmahnung Urheberrecht

Es ging in diesem Fall um die Verletzung von Fotorechten im Online-Bereich. Der Antragsgegner hatte zu kommerziellen Zwecken unerlaubt ein Foto im Internet verwendet.

Unterlassungserklärung ohne Vollmacht

Auf die außergerichtliche Abmahnung hin, die vom Anwalt ausgesprochen wurde, meldete sich ein Rechtsanwalt und legte eine Unterlassungserklärung für den Antragsgegner vor. Dieses Dokument wurde anwaltlich eigenhändig unterschrieben, eine Vollmacht fehlte jedoch. Auf die Aufforderung hin eine entsprechende Vollmacht vorzulegen, erfolgte nichts; ebenso blieb eine telefonische Rückfrage erfolglos.

Erklärung nicht wirksam

Wie bereits die 1. Instanz entschied auch das OLG Hamburg, dass ein betroffener Rechteinhaber sich auf diese unklare Sachlage nicht einlassen müsse. Es sei unklar, ob eine wirksame Stellvertretung vorliege und somit eine die Wiederholungsgefahr ausschließende Unterlassungserklärung gegeben sei. In einem späteren Vertragsstrafe-Prozess müsse der Gläubiger den Vertragsschluss nachweisen, was er in einer solchen Konstellation jedoch nicht könne. Auf solche Unsicherheiten müsse sich der Antragsteller nicht einlassen- auch dann, wenn die Vollmacht anwaltlich versichert worden sei. (Beitrag: Juliane Panzer)

Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann

Auch in diesem Urteil wird einmal wieder deutlich, dass die  Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. So machen selbst Rechtsanwälte Fehler bei Unterlassungserklärungen, wieder oben dargestellte Fall zeigt.

Daher kann ich als spezialisierter Rechtsanwalt nur empfehlen, sich bei Abmahnung von Experten beraten zu lassen. Das Urheberrecht ist eine besondere Materie und erfordert Fachwissen.

Unsere Kompetenz, ihre Vorteile

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir auf das Medien- und Urheberrecht spezialisiert. In mehr als 1000 Verfahren konnten wir unsere Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen verteidigen.

Wir sind bekannt als Kanzlei für Abmahnopfer. In einem Beitrag Beitrag für den NDR haben wir ausführlich zu den Tricks der Abmahnkanzleien Stellung genommen. Sehen Sie das Video hier: https://hoesmann.eu/tv-interview-die-tricks-der-abmahnanwalte/

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