Auskunftsanspruch Youtube

Auskunftsanspruch YouTube

YouTube darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) die Herausgabe der E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse von Nutzern an Urheberrechtsinhaber verweigern.

Auf YouTube werden unzählig viele Videos hochgeladen, viele der Videos sind urheberrechtlich zumindest bedenklich. Die Inhaber der Urheberrechte haben die Möglichkeit, bei YouTube einen Auskunftsanspruch über die Nutzer geltend zu machen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Der Bundesgericht entschied jetzt, dass YouTube nur verpflichtet ist, den Namen und die Postanschrift des entsprechenden Nutzers herauszugeben, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer. „Auskunftsanspruch Youtube“ weiterlesen