Prostitutionsrecht und das Baurecht

Prostitutionsrecht und das Baurecht

Immer wieder nutzen Behörden das Baurecht, um einen nach dem Prostitutionsrecht zulässigen Prostitutionsbetrieb doch noch verbieten zu können. In einem von der Kanzlei geführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Würzburg dieser Praxis mancher Behörden eine klare Absage erteilt. (Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg, W 6 K 19.1729)

In dem Verfahren ging es um die prostitutionsrrechtliche Zulässigkeit eines Prostitutionsbetriebes. Die Voraussetzungen nach dem Prostitutionsrecht, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Zuverlässigkeit und das Betriebskonzept lagen vor. Trotzdem wurden seitens der Behörde der Antrag abgelehnt, da es an einer baurechtlichen Zulässigkeit fehle. Mit dieser Absage hat die Ordnungsbehörde ihre Kompetenz überschritten, da sie lediglich dazu befugt ist, die prostitutionsrechtlichen Fragen zu klären, nicht aber die baurechtlichen.

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