Die unberechtigte Nutzung von Fotografien kann sehr teuer werden. In einem unter Beteiligung der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wurde ein Vergleich vor dem Landgericht Köln geschlossen, bei dem für die Nutzung eines einzelnen Fotos ein Schadensersatz von 60.000 € zwischen den Parteien vereinbart worden ist. (LG Köln, Vergleich 16.06.2016, Az. 14 O 151/15)
Prämiertes Foto
Bei dem genutzten Foto handelte es sich um ein durch einen internationalen Fotoverband prämiertes Foto. Das Foto wurde als Kunstdruck über eine Galerie zum Verkauf angeboten. „Schadensersatz für die Nutzung eines Fotos 60.000 EUR“ weiterlesen

Seit der BGH-Entscheidung bezüglich des Filesharings hat sich eine gewisse Verunsicherung breit gemacht. Insbesondere Kanzleien, die Rechteinhaber vertreten, versuchen nunmehr, gestützt auf die Entscheidung, hohe Schadensersatzforderungen geltend zu machen.