Die unberechtigte Nutzung von Fotografien kann sehr teuer werden. In einem unter Beteiligung der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wurde ein Vergleich vor dem Landgericht Köln geschlossen, bei dem für die Nutzung eines einzelnen Fotos ein Schadensersatz von 60.000 € zwischen den Parteien vereinbart worden ist. (LG Köln, Vergleich 16.06.2016, Az. 14 O 151/15)
Prämiertes Foto
Bei dem genutzten Foto handelte es sich um ein durch einen internationalen Fotoverband prämiertes Foto. Das Foto wurde als Kunstdruck über eine Galerie zum Verkauf angeboten.
Umfangreiche Nutzung begründet Schadensersatz
Das Foto wurde zur freien Lizenzierung auf einer internationalen Plattform durch einen unbekannten Dritten eingestellt. Dem verklagten Nutzer des Fotos war es nicht möglich, hier einen ordnungsgemäßen Rechteerwerb nachzuweisen.
Da er das Foto umfangreich genutzt hatte, stand hier im Ergebnis auch sehr hohe Schadensersatzforderung im Raum.
Schadensersatz 60.000 €
Im Ergebnis haben sich beide Parteien vor dem Landgericht Köln auf einen Vergleich in Höhe von 60.000 € als Schadensersatz geeinigt. Dieses ist nach unserem Kenntnisstand eine der höchsten Summen, die jemals als Schadensersatz für ein Foto gezahlt wurde. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich unter anderem nach der Nutzung des Bildes. Dabei wurden auch die Prozessrisiken mitberücksichtigt.
Rechtsanwalt Hoesmann
Die unberechtigte Nutzung eine Fotografie im Internet kann teuer werden. Vorsicht ist insbesondere bei Fotos geboten, die angeblich frei verwendet werden dürfen. Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob der Betreiber die Erlaubnis hat, das Bild lizenzieren zu dürfen.
Der Schadensersatz war so hoch, weil im Wege der Lizenzanalogie der Nachweis erbracht werden konnte, dass der Fotograf seine Bilder üblicherweise zu hohen Beträgen anbietet.
Wichtig ist die sogenannte Lizenzanalogie im Auge zu behalten. Es kommt bei der Berechnung darauf an, zu welchen Preisen der Fotograf üblicherweise seine Bilder verkauft.
Spezialisierte Rechtsanwälte helfen
Bei Urheberrechtsverletzung kommt es auf eine fachgerechte und gute Verteidigung an. Wir von der Kanzlei Hoesmann sind auf das Fotorecht spezialisiert und können Ihnen helfen, wenn Sie Probleme wegen einer unberechtigten Fotonutzung haben.