Clickbaiting führt zu Zahlungsanspruch von 20.000€

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Der Bundesgerichtshof hat dem Clickbaiting einen juristischen Riegel vorgeschoben. Eine Programmzeitschrift muss nun 20.000 € an einen Moderator zahlen, dessen Foto für Clickbaiting verwendet worden ist.

Wer kennt es nicht? Da surft man im Internet und ließt eine spannende Überschrift, unter der ein Promi abgebildet ist und klickt rauf. Dann ist die Enttäuschung groß: Der Artikel handelt gar nicht von dem Promi. Man ist auf das klassische Clickbaiting reingefallen!

Nun musste sich auch der BGH mit dem Phänomen des Clickbaitings befassen und Entschied, dass die betroffene Person ein Anspruch auf 20.000 € Schadensersatz hat. (BGH Urteil – I ZR 120/19 vom 21.01.21.)

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