Corona Soforthilfe beantragen- wir helfen

Corona Soforthilfe

Die Bundesregierung gewährt eine Corona Soforthilfe, die sogenannte Novemberhilfe. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Solo Selbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen.

Der Antrag darf jedoch nicht selbst eingereicht werden. Vielmehr ist der Antrag zwingend durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragstellers einzureichen. Prüfende dritte können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und auch Rechtsanwälte sein. Rechtsanwalt Hoesmann ist als Rechtsanwalt als prüfender Dritter zugelassen.

Wir helfen Ihnen bei dem Antrag und reichen den Antrag auch gerne für Sie ein.  „Corona Soforthilfe beantragen- wir helfen“ weiterlesen