Drohnen Urheberrecht und Panoramafreiheit

Drohne Panoramafreiheit

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Panoramafreiheit auch dann gelten kann, wenn die Aufnahmen mithilfe einer Drohne gemacht worden sind. Die Frankfurter Richter entschieden, das Luftbildaufnahme einer Brücke, die unter Bezugnahme von technischen Hilfsmitteln wie vorliegend einer Drohne entstanden ist, durch die Panoramafreiheit gedeckt sind. 2-06 O 136/20 vom 25.11.2020

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