Der BGH hat entschieden, dass eine pauschale SCHUFA Drohung bei Mahnschreiben an Kunden unzulässig ist.
Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Schuldner hätte keine andere Möglichkeit, als die Forderung zu begleichen. (Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis) „BGH-Urteil verbietet pauschale SCHUFA Drohung bei Mahnungen“ weiterlesen

Jeder, der schon einmal mit dubiosen Inkasso-Unternehmen in Berührung kam, kennt die zahlreichen Methoden, mit denen Zahlungsunwillige doch noch zur Zahlung vermeintlicher Ansprüche bewegt werden sollen. Neben der Drohung mit Strafanzeigen und Klageverfahren stellt die Androhung der Übermittlung von Datensätzen der Betroffenen an die Schufa-Holding wohl eines der häufigsten Mittel dar, um ausreichend Druck auszuüben.