500 Auktionen in 6 Wochen sind eine gewerbliche Tätigkeit bei eBay

Bei eBay droht Privatverkäufern die Gefahr, dass sie als gewerbliche Händler eingestuft werden können, wenn sie in einem kurzen Zeitraum zu viele Auktionen tätigen.
Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit ist insbesondere die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Bewertungen und die Zahl der Auktionen. Wie das OLG Hamm (Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 204/10) entschieden hat, liegt einer gewerbliche Tätigkeit vor, wenn innerhalb von sechs Wochen 500 Angebote bei eBay eingestellt werden. Dabei kommt es nach Ansicht der Richter nicht darauf an, dass diese Artikel auch verkauft worden sind. Das Einstellen alleine begründet schon einer gewerbliche Tätigkeit.

Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann:
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