500 Auktionen in 6 Wochen sind eine gewerbliche Tätigkeit bei eBay

Bei eBay droht Privatverkäufern die Gefahr, dass sie als gewerbliche Händler eingestuft werden können, wenn sie in einem kurzen Zeitraum zu viele Auktionen tätigen.
Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit ist insbesondere die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Bewertungen und die Zahl der Auktionen. Wie das OLG Hamm (Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 204/10) entschieden hat, liegt einer gewerbliche Tätigkeit vor, wenn innerhalb von sechs Wochen 500 Angebote bei eBay eingestellt werden. Dabei kommt es nach Ansicht der Richter nicht darauf an, dass diese Artikel auch verkauft worden sind. Das Einstellen alleine begründet schon einer gewerbliche Tätigkeit.

Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann:
Dies Urteil zeigt deutlich, dass Privatanwender aufpassen müssen, wenn sie eine Vielzahl von Artikeln gleichzeitig online anbieten. Gerade beim Auflösen einer Schallplatten- oder auch Buchsammlung können sehr schnell so viele Artikel gleichzeitig zusammenkommen, dass von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann.
Wenn dies der Fall ist, droht die Gefahr einer Abmahnung, da gesetzlichen Regeln für gewerbliche Verkäufer, wie zum Beispiel die Widerrufsbelehrung, nicht eingehalten worden sind.

Falls Sie Zweifel haben, ob Sie bereits die Eigenschaften eines gewerblichen Verkäufers bei eBay erfüllen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir prüfen in diesem Fall umgehend ihren Account und erarbeiten, wenn notwendig, die entsprechenden Erklärungen. Zudem erhalten Sie eine Handreichung, wie sie als gewerblicher Händler rechtsicher handeln.

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