Eine Ein-Sterne-Bewertung bei Google ist geschäftsschädigend und muss von Google gelöscht werden. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass eine Ein-Sterne-Bewertung nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Daher ist Google verpflichtet, die Ein-Sterne-Bewertung zu löschen.