Google muss Ein-Sterne-Bewertung löschen

Eine Ein-Sterne-Bewertung bei Google ist geschäftsschädigend und muss von Google gelöscht werden. Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass eine Ein-Sterne-Bewertung nicht von der Meinungsfreiheit geschützt ist. Daher ist Google verpflichtet, die Ein-Sterne-Bewertung zu löschen.

Ein-Sterne-Bewertung ist keine Meinungsfreiheit

In dem Fall hatte ein Kieferorthopäde gegen Google auf Löschung geklagt und gewonnen. Google hat die Löschung der Ein-Sterne-Bewertung mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit abgelehnt. Die Robenträger in Lübeck entschieden jedoch, dass nicht jede Bewertung automatisch durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, Az. 9 O 59/17)

Bewertung eines unbekannten Nutzers

In dem Fall hatte ein unbekannter Nutzer die Ein-Sterne-Bewertung abgegeben. Da die Bewertung unter einem Pseudonym abgegeben worden ist konnte auch nicht rekonstruiert werden, ob es sich um eine Patienten des Arztes handelte. Der klagende Arzt sah in der negativen Ein-Sterne-Bewertung eine geschäftsschädigende Äußerung und eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Bewertung geschäftsschädigend

Das Landgericht Lübeck folgte der Argumentation des klagenden Arztes und stufte diese Bewertung ebenso als geschäftsschädigend an. Diese sei geeignet, so die Norddeutschen Richter, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit negativ zu beeinflussen. Google muss Bewertung daher löschen.

Fazit Rechtsanwalt Hoesmann

Deutsche Gerichte tun sich immer schwer damit, gegen die Meinungsfreiheit zu argumentieren. Daher gibt es auch Urteile, in denen vergleichbare Bewertungen noch als Form der freien Meinungsäußerung gefasst worden sind. (vgl Landgericht Augsburg, Urteil vom 17. Juli 2017, Az. 022 O 560/17)

Es kommt daher tatsächlich immer auf den Einzelfall an. Nach meiner Erfahrung ist jedoch nicht jede negative Äußerung von der Meinungsfreiheit umfasst. So konnte ich in vergleichbaren Verfahren bei Google eine Löschung durchsetzen. Insbesondere immer dann, wenn der Autor der Bewertung nicht ermittelt werden kann, stehen die Chancen gut, dass der Kommentar wieder gelöscht wird, sehr gut.

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