– Ein Drahtseilakt zwischen Kennzeichnungspflicht und Meinungsfreiheit –
Ob nun auf Twitter, Facebook, YouTube oder Instagram, es wird immer wichtiger sich selbst zu vermarkten. Doch wann wird aus der persönlichen Empfehlung Werbung? Und wann muss diese gekennzeichnet werden? Hierzu äußerte sich nun das Landgericht Hamburg (Urt. v. 31.01.2019, Az. Z XII 312 O 341/18).
Fazit: Erst ab 5000 Followern ist man wichtig!