
Der Streitwert beim „Fotoklau“ im Internet wurde jetzt auch vom OLG Köln auf 3000 € festgesetzt.
Das Gericht folgt damit auch der bereits in Berlin üblichen Rechtsansicht, nach welcher bei der unberechtigten Übernahme von Fotos auf Webseiten ein Streitwert in Höhe von 3000 € anzunehmen ist.
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