Die Kanzlei Hoesmann hat sich in einem Rechtsstreit gerichtlich gegen das Handelsblatt durchgesetzt. Das Handelsblatt hat Fotografien unseres Mandanten unter Missachtung des Urheberrechts publiziert.
Das Landgericht Frankfurt folgt der Rechtsauffassung unserer Kanzlei, dass die Fotos unberechtigt verwendet worden sind. ( Landgericht Frankfurt 30. November 2020, Az. 2-06 O 403/20). Die vom Landgericht Frankfurt erlassene einstweilige Verfügung wurde durch Abgabe einer Unterlassungserklärung seitens des Handelsblattes als endgültige Regelung akzeptiert. „Handelsblatt unterliegt im Streit um Urheberrecht“ weiterlesen