Aufsatz: Vom Fotografieren von Kunst

In einem Aufsatz für das Magazin photoscala habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.
So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.

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    Fotorecht-aktuell.de

    Die Kanzlei Hoesmann freut sich, ihr neustes Projekt vorstellen zu dürfen.

    Am Montag den 17.01.2010 ging mit http://www.fotorecht-aktuell.de/ eine Webseite rund um das Thema Fotorecht online.

    Mit dieser Seite haben wir ganz bewusst die klassischen Wege der Darstellung verlassen und uns bemüht, ein neues und innovatives Design zu verwirklichen, mit einem klaren optischen Fokus auf Fotografien.

    Wir hoffen, Ihnen gefällt die Seite und wir freuen uns immer über ein Feedback.

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      Juristische Probleme von RSS Feeds im Zusammenhang mit unberechtigter Fotonutzung – Aufsatz auf sylentpress.de

      Die Übernahme eines fremden RSS-Feeds auf der Homepage stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, wenn fremder Bilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers mit dem Feed übernommen werden.

      Herr Rechtsanwalt Hoesmann klärt die Anbieter, Nutzer und Fotografen in einem kurzen Aufsatz für Sylentpress.de über die juristischen Risiken bei der Übernahme von RSS-Feeds auf.

      Lesen Sie mehr hier: http://www.sylentpress.de/juristische-probleme-von-rss-feeds-im-zusammenhang-mit-unberechtigter-fotonutzung/

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        Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?

        Den Hinweis «Fotoaufnahmen für private Zwecke ohne Genehmigung jederzeit gestattet, gewerbliche Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung» lesen Fotografen so oder so ähnlich immer häufiger, wenn sie auf Versammlungen oder auch in Parkanlagen fotografieren wollen.

        Die Abgrenzung Privat oder Gewerblich ist dabei gar nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Darf ich als privater Fotograf die gemachten Bilder auf meiner eigene Homepage oder in einer Fotocommunity veröffentlichen oder darf ich das Bild im Rahmen einer Ausstellung zeigen? Gerade zu unübersichtlich wird die Frage, wenn es um die Teilnahme an Wettbewerben mit dem Foto geht. „Neuer Aufsatz: Fotografieren Sie "privat" oder "gewerblich"?“ weiterlesen

        Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen

        redbox_logo2_crHerr Rechtsanwalt Hoesmann hat in einem Gastbeitrag für redbox.de ein Urteil des Landgerichts Hamburg vorgestellt. Das Gericht hat in diesem entschieden, dass eine Übertragung der Nutzungsrechte von Fotografien aus einer Internet-Bilddatenbank ohne audrückliche Zustimmung des Urhebers rechtswidrig ist. „Gastbeitrag auf redbox.de: Nutzungsrechte an einer Fotografie nur mit Zustimmung übertragen“ weiterlesen

        Neuer Aufsatz: Das Recht am Bild

        Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat sich in seinem neuen Aufsatz für photoscala.de mit den Rechten des Fotografen an seinen eigenen Bildern auseinandergesetzt. Der Aufsatz geht dabei vor allem auf die Grundzüge des Urheberrechts ein und versucht diese auch für den juristischen Laien verständlich darzustellen.

        Lesen Sie den gesamten Aufsatz hier: http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-Bild „Neuer Aufsatz: Das Recht am Bild“ weiterlesen

        Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?

        Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann hat einen Aufsatz auf photoscala.de veröffentlicht. In diesem setzt er sich mit der Strafbarkeit des Fotografierens auseinander:

        Viele Fotografen glauben, dass das Fotografieren an und für sich unproblematisch ist und erst eine spätere Veröffentlichung rechtliche Probleme mit sich bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall: schon der Versuch des Fotografierens wie auch das Fotografieren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat sein, unabhängig davon, ob die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll. „Neuer Aufsatz auf photoscala.de – Fotografieren verboten?“ weiterlesen

        Aufsatz bei photoscala.de – Das Recht am eigenem Bild

        Herr Rechtsanwalt Hoesmann hat auf der Seite von photoscala.de einen Aufsatz über “Das Recht am eigenem Bild” veröffentlicht. In diesem geht es vor allem um das Spannungsfeld zwischen dem Interesse des Fotografen an Personenaufnahmen und dem Interesse der abgebildeten Personen selbst. Insbesondere wird auf die Fragen eingegangen, wann Bilder auch ohne Einwillung der abgebildeten Person verwendet werden dürfen. „Aufsatz bei photoscala.de – Das Recht am eigenem Bild“ weiterlesen