
Viele wissen nicht, aber der bekannte Hollywood Schriftzug ist tatsächlich geschützt. Im Mai 2016 hat nun auch das LG München (Urteil vom 19.05.2016, Az.: 17 HKO 1061/15) dessen Schutzfähigkeit nach dem Wettbewerbsrecht bestätigt.
Eine unbefugte Verwendung ist als unlautere Wettbewerbshandlung einzustufen. „Hollywood Schriftzug ist geschützt“ weiterlesen

Unserer Kanzlei für Medienrecht und Wettbewerbsrecht liegen zur Zeit mehrere Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vor. Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ist ernst zu nehmen, da dies ein Verstoß gegen das UWG sein kann und somit eine wettbewerbswidrige Handlung.