Unserer Kanzlei für Medienrecht und Wettbewerbsrecht liegen zur Zeit mehrere Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vor. Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ist ernst zu nehmen, da dies ein Verstoß gegen das UWG sein kann und somit eine wettbewerbswidrige Handlung.
Hintergrund Textilkennzeichnungsverordnung
Seit dem Jahr 2012 gilt in Deutschland die Textilkennzeichnungsverordnung, welche eine Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen ist. Mit der Textilkennzeichnungsverordnung wurde das Textilkennzeichnungsgesetz ersetzt.
Mit dieser Verordnung werden Anbietern von Textilerzeugnissen detaillierte Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften auferlegt, deren Einhaltung nicht immer einfach ist. Insbesondere Online-Händler sind verpflichtet, bei Ihren Angeboten detailliert über Faserarten und Rohstoffzusammensetzung zu informieren.
Stoffe genau bezeichnen
Für die Beschreibung der Faserzusammensetzung dürfen ausschließlich die im Anhang der Textilkennzeichnungsverordnung aufgeführten Faserbezeichnungen verwendet werden.
Daher sind durchaus geläufige Bezeichnungen für Fasern und Stoffe wie Spandex, Lycra oder Rayon unzulässig. Auch die Verwendung von internationalen Begriffen wie Cotton für Baumwolle ist unzulässig und damit ein abnahmefähiger Verstoß gegen das UWG.
Abmahnung Verstoß UWG
Ein Fehler bei der Textilkennzeichnung ist ein wettbewerbswidriges Verhalten, da es sich bei den Angaben der Textilkennzeichnungsverordnung um Informationen handelt, die dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen. Dies ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG und darf durch Mitbewerber abgemahnt werden.
Hilfe bei Abmahnungen
Wenn Sie eine Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung bekommen haben, helfen wir Ihnen, gerne auch kurzfristig.
Wir haben bereits über 1000 Abmahnungen bearbeitet und konnten für unsere Mandanten immer gute Lösungen finden.