Klage gegen Google – Sprach- und die Zustellungsproblematik

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Wer sich in einem Rechtsstreit mit Google im Zusammenhang mit den Google-Diensten befindet, kann die Klage vor einem deutschen Gericht einreichen. Damit ist die Klage rechtshängig. Dies bedeutet aber nicht, dass die Klage auch Google ordnungsgemäß zugestellt wird. Die eigentümliche Problematik, die sich einem potenziellen Kläger in diesem Falle stellt, ist die der Klagezustellung. Bis heute gibt es dazu keine eigenständige Lösung.

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