Oberlandesgericht verbietet irreführende Werbung im Zusammenhang mit “grünem Regionalstrom”

Umweltschutz ist wichtig. Dies erkennen auch immer mehr Unternehmen und schmücken sich im Rahmen ihrer Werbung gerne mit „grünen“ Attributen. Doch nicht jede Werbung ist zulässig. Dieses musste jetzt ein norddeutscher Energielieferant erfahren, dessen Werbung durch das Oberlandesgericht Schleswig Holstein in Teilen verboten worden ist. (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. September 2020, Az. 6 U 16/19)
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